Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23850
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Insolvenzprofil
Die Pferde App GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Roonstraße 8, 53175 Bonn
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23850
EUID
DER3201.HRB23850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
99 IN 31/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt André Dobiey
Adresse
Hinter Hoben 149, 53129 Bonn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.09.2025
Schlussverteilung
30.01.2026
Fristende Kostenvorschuss
25.03.2026
Einstellung
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Software zum Management von Betrieben sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Pferde App GmbH ist mangels kostendeckender Masse eingestellt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt André Dobiey, übte sein Amt seit dem 16.04.2021 aus. Im Januar 2026 wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt, wobei ein Anspruch gegen die Staatskasse bestand, da die Masse nicht ausreichte, um die Verfahrenskosten zu decken. Am 30.01.2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt; für die Verteilung an die Gläubiger stand kein Betrag zur Verfügung. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 13.266,67 EUR. Zuvor, im Juli 2025, wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 11.09.2025 war. Das Verfahren ist am 18.05.2026 durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn mangels Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad Honnef OT Aegidienberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt André Dobiey, Hinter Hoben 149, 53129 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Da der Schuldnerin die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom gestundet wurden und die zu verteilende Masse nicht ausreichen wird, um die Verfahrenskosten des § 54 InsO zu decken, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen die Staatskasse.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 16.04.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV beläuft sich unter Berücksichtigung von 5 Gläubigern ebenfalls auf 1.400,00 EUR.
Eine Vergleichsberechnung erübrigt sich damit. Maßgeblich für die Festsetzung der Vergütung ist der ermittelte Betrag i.H.v. xxx EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch xxxEUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad Honnef OT Aegidienberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 13.266,67 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad Honnef OT Aegidienberg
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 25.03.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5 000,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad Hon…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Elisabeth Terbille, Zachariasstr. 1 , 53604 Bad Honnef OT Aegidienberg
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Terbille, Roonstr. 8, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die n…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 31/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23850 eingetragenen Die Pferde App GmbH, Roonstr. 8, 53175 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Terbille, Roonstr. 8, 53175 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.21 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 31/21
Amtsgericht Bonn, 31.07.2025
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