Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 85610
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Insolvenzprofil
Dieter Temme Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 141, 50226 Frechen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 85610
EUID
DER3306.HRB85610
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 6/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt
Adresse
Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen
Termine & Fristen
Aufhebung
27.07.2026 , 14:37 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler im Sinne des § 34 c GewO.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dieter Temme Immobilien GmbH ist am 27.07.2026 um 14:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 75 IN 6/18 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85610 eingetragen. Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rostock. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 6/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85610 eingetragenen Dieter Temme Immobilien GmbH, Hauptstr. 141, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rostock, Fritz-Zumpe-Str. 14, 50226 Frec…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 6/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 85610 eingetragenen Dieter Temme Immobilien GmbH, Hauptstr. 141, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Rostock, Fritz-Zumpe-Str. 14, 50226 Frechen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen
wird heute, am 27.07.2026, um 14:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 6/18
Amtsgericht Köln, 27.07.2026
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