Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8879
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KADGO Stahlbau GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 8879
EUID
DER1304.HRB8879
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 61/08
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl. Oec. Rainer Beck
Adresse
Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
Termine & Fristen
Aufhebung
24.07.2026 , 15:13 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Stahlbau, die Industriemontage, die Fertigung und Herstellung von Stahlkonstruktionen aller Art und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KADGO Stahlbau GmbH ist am 24.07.2026 um 15:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Unternehmen war im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8879 eingetragen. Als Insolvenzverwalter war Dipl. Oec. Rainer Beck tätig. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8879 eingetragenen KADGO Stahlbau GmbH, Marktweg 39, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grygiel, Waldblick 44 , 46509 Xanten
Insolvenzverw…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 61/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8879 eingetragenen KADGO Stahlbau GmbH, Marktweg 39, 47608 Geldern, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Grygiel, Waldblick 44 , 46509 Xanten
Insolvenzverwalter: Dipl. Oec. Rainer Beck, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen
wird heute, am 24.07.2026, um 15:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 61/08
Amtsgericht Kleve, 24.07.2026
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