Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Äußere Weberstr. 20, 02763 Zittau
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 2775
EUID
DEU1104.HRB2775
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 1088/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Hiecke
Rolle
Insolvenzverwalter (vormals Sachwalter)
Adresse
Chemnitzer Straße 73, 01187 Dresden
Termine & Fristen
Anordnung Eigenverwaltung
01.10.2024
Aufhebung Eigenverwaltung
31.01.2025
Beschluss
04.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Handel von elektronischen Baugruppen, Geräten und Systemen sowie von Software
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digades GmbH wurde vom Amtsgericht Dresden geführt. Ursprünglich war eine Eigenverwaltung angeordnet worden, deren Beschluss vom 01.10.2024 mit Wirkung zum 31.01.2025 aufgehoben wurde. Die Aufhebung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 29.01.2025. Mit diesem Schritt endete die Eigenverwaltung, und Leistungen an die Schuldnerin haben ab dem 31.01.2025 zu unterbleiben. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Andreas Hiecke, bestellt. Gegen den Beschluss vom 04.02.2025 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1088/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign, Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 2775
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Berger
ergeht am 04.02.2025 nachfolgend…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1088/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign, Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 2775
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Berger
ergeht am 04.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss vom 01.10.2024, mit welchem die Eigenverwaltung angeordnet wurde, wird mit Wirkung zum 31.01.2025 aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der vormalige Sachwalter Rechtsanwalt Andreas Hiecke, Chemnitzer Straße 73, 01187 Dresden bestellt
3. Leistungen an die Schuldnerin haben nach Aufhebung der Eigenverwaltung zu unterbleiben (§ 28 Abs.3 InsO).
Gründe:
Mit Schreiben vom 29.01.2025 beantragte die Schuldnerin die Aufhebung der Eigenverwaltung mit Wirkung zum 31.01.2025.
Dem Antrag war stattzugeben, §272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter kann der bisherige Sachwalter bestellt werden gem. § 272 Abs. 3 InsO.
Der bisherige Sachwalter ist gem. § 56 Abs.1 S.1 InsO zur Übernahme des Amtes geeignet und nach Anhörung zur Übernahme des Amtes bereit.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 1088/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign, Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 2775
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Berger
ergeht am 01.10.2024 nachfol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 1088/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Digades GmbH Digitales und analoges Schaltungsdesign, Äußere Weberstraße 20, 02763 Zittau, Amtsgericht Dresden , HRB 2775
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Berger
ergeht am 01.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.10.2024 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Andreas Hiecke
Chemnitzer Straße 73
01187 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 89676180
Telefax: 0351 89676189
Email geschäftlich: a.hiecke@bop.legal
Website: www.bop.legal
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 04.11.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 17.12.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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