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Insolvenzprofil
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Bündelung und Verwertung von Rechten aus Patenten und Patentanmeldungen zur Energiespeicherung sowie entsprechenden Marken, Entwicklung von Projekten und Geschäftsmodellen im Geschäftsfeld Energiespeicherung und - handel.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf Energetik GmbH ist eröffnet. Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu der vom Insolvenzverwalter erfolgten Veräußerung des Anlagevermögens ist auf den 19.03.2025 anberaumt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
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