Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 710216
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Insolvenzprofil
digital lokal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Seerhein 6, 78467 Konstanz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 710216
EUID
DEB8536.HRB710216
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
K 42 IN 422/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
18.02.2026
Berichtigung Beschluss
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Aufstellung, der Betrieb, die Vermarktung und die Weiterentwicklung von Informationstechnologien, digitalen und analogen Werbeformaten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der digital lokal GmbH in Konstanz wurde ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Konstanz hat den Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels Masse mit Beschluss vom 18.02.2026 abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Mit Beschluss vom 27.03.2026 berichtigt das Gericht eine Schreibweise im Rubrum des vorherigen Beschlusses. Der Vorname der Geschäftsführerin der Schuldnerin wird von Erilka auf Erika korrigiert, da ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vorlag.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
K 42 IN 422/25
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
digital lokal GmbH, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Erilka Ilse Elfriede Erna Müller
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 18.02.2026 (Abweisun…
K 42 IN 422/25
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
digital lokal GmbH, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Erilka Ilse Elfriede Erna Müller
- Schuldnerin -
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 18.02.2026 (Abweisung mangels Masse) wird im Rubrum wie folgt berichtigt: Der Vorname der Geschäftsführerin der Schuldnerin lautet Erika Ilse Elfriede Erna Müller und nicht Erilka Ilse Elfriede Erna Müller
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
K 42 IN 422/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
digital lokal GmbH, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Erilka Ilse Elfriede Erna Müller
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung de…
K 42 IN 422/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
digital lokal GmbH, Am Seerhein 6, 78467 Konstanz, vertreten durch die Geschäftsführerin Erilka Ilse Elfriede Erna Müller
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Konstanz
Untere Laube 12
78462 Konstanz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 18.02.2026
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