Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Prinzregentenstr. 56, 80538 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 164846
EUID
DED2601V.HRB164846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 448/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Romy Metzger
Adresse
Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
10.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 1. GmbH & Co. KG, die folgenden Gegenstand hat: Errichtung, Durchführung und Verwaltung von Immobilienfonds. Das Investitionsziel des Fonds ist der Erwerb von Grundstücken und Immobilien (insbesondere Wohnimmobilien) in Deutschland sowie deren Verwaltung, Vermietung und Veräußerung sowie sonstige Verwertung. Der Erwerb der Immobilien kann unmittelbar oder mittelbar durch einzelne Objektgesellschaften erfolgen, welche von der Gesellschaft über eine Zwischenholding, auch in der Rechtsform einer GmbH, gehalten werden können. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die der staatlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere keine Geschäfte, die unter § 1 KWG oder § 34 c GewO fallen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH ist eröffnet und läuft. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Romy Metzger, hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Wert der Insolvenzmasse beträgt 10.520,15 EUR. Das Gericht hat einen Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung auf den 10.11.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.760,78 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 448/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden (AG München, HRB 164846), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Romy Metzger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die fes…
10 IN 448/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden (AG München, HRB 164846), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Romy Metzger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wiesbaden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 200 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.06.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.520,15 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Die außergewöhnliche Komplexität des Verfahrens, insbesondere die Bearbeitung konzerninterner Verflechtungen, die Bewertung zahlreicher Beteiligungen und Forderungen sowie die aufwendige Prüfung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen, rechtfertigen nach § 3 InsVV einen Zuschlag zur Regelvergütung, da der Arbeitsaufwand der Insolvenzverwalterin den Normalfall deutlich übersteigt. Die beantragte Zuschlagshöhe von 200% ist angesichts des dargelegten Mehraufwands angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 448/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden (AG München, HRB 164846), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei G…
10 IN 448/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden (AG München, HRB 164846), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.760,78 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 13.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.