Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WVB Wohnheim- Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 33320
EUID
DEM1906.HRB33320
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 53/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.09.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WVB Wohnheim-Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Die Gläubiger haben eine besondere Gläubigerversammlung für den 15.09.2026 beschlossen, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters abzustimmen. Dies umfasst die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gemäß § 15b InsO gegen die Erben der Geschäftsführerin in Höhe von 450.000,00 € mittels eines gewerblichen Prozessfinanzierers. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WVB Wohnheim- Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft mbH, Mainzer Straße 129, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33320), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 15.09.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, M…
10 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WVB Wohnheim- Verwaltungs- und Betreuungsgesellschaft mbH, Mainzer Straße 129, 65187 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 33320), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 15.09.2026, 10:00 Uhr, 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- gerichtliche Geltendmachung der gegen die Erben der Geschäftsführerin der Schuldnerin ermittelten Ansprüche gemäß § 15b InsO in Höhe von nur 450.000,00 € (statt der ermittelten 889.315,98 €) mittels eines gewerblichen Prozessfinanzierers
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 20.08.2026
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