Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
d.i.i. Homes Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 147205
EUID
DEK1101.HRB147205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 460/24 D
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger
Kanzlei
Schneider, Geiwitz & Partner
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 68 97 476 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.04.2024 , 10:30 Uhr
Eröffnung
28.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2024
Stichtag
27.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH wurde am 18.04.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Am 28.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.0elle.2024 anzumelden. Im weiteren Verlauf wurde die vorläufige Verwaltung um eine Einzelermächtigung erweitert. Am 03.06.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung ist auf den 27.10.2025 festgelegt worden. Nach erfolgter Verteilung ist das Verfahren gemäß § 211 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D-3-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205) ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle de…
810 IN 460/24 D-3-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205) ist das Verfahren nach erfolgter Verteilung eingestellt, § 211 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2024 um 10:30 Uhr die vorläufi…
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu…
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 18.04.2024 um 10:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D-3-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Inso…
810 IN 460/24 D-3-6 In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D-3-6 Am 28.05.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
vertreten durch:
Nikolai von Brandenstein, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz…
810 IN 460/24 D-3-6 Am 28.05.2024 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
vertreten durch:
Nikolai von Brandenstein, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.08.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
vertreten durch:
Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 28.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2…
810 IN 460/24 D: In dem Insolvenzverfahren d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
vertreten durch:
Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 28.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
18.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 460/24 D-3-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
d.i.i. Homes Hamburg GmbH
Eppendorfer Landstraße 61
20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR …
Amtsgericht Frankfurt am Main
18.08.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 460/24 D-3-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
d.i.i. Homes Hamburg GmbH
Eppendorfer Landstraße 61
20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205),
werden für die vorläufige Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht der vorläufigen Insolvenzverwalterin allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus die vorläufigen Insolvenzverwalterin in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebes die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 25% auf insgesamt 50%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D-3-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besondere…
810 IN 460/24 D-3-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 27.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 460/24 D-3-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetz…
810 IN 460/24 D-3-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d.i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg (AG Hamburg, HRB 147205), vertr. d.: Nikolai von Brandenstein, Eschersheimer Landstraße 460, 60433 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 17.229,94 erhält die Insolvenzverwalterin eine Vergütung von 90%, mithin EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. .i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 81.942,44 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 16.458,30 vorhanden. Davon…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. .i.i. Homes Hamburg GmbH, Eppendorfer Landstraße 61, 20249 Hamburg, soll die Schlussverteilung vorgenommen werden. Es sind Forderungen in Höhe von EUR 81.942,44 zur Insolvenztabelle festgestellt worden. Es ist ein Massebestand in Höhe von EUR 16.458,30 vorhanden. Davon abzusetzen sind noch die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht zur Einsicht aller Beteiligten gem. § 188 Satz 2 InsO niedergelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
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