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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Chemnitz hat am 11.05.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DMK E-BUSINESS GmbH entschieden. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde um 08:31 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung verfügt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Hohmann von der Kanzlei Feigl & Rothamel in Chemnitz bestellt worden. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Verwalter darf Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte von Behörden und Dritten einholen. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
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