Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 28.02.2024 hat das Amtsgericht Bremen die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin für den 02.05.2024 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse oder wegen Masseunzulänglichkeit zu erheben. Zur Fortsetzung des Verfahrens war ein Kostenvorschuss in Höhe von 1.224,54 EUR zu leisten. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass der verfügbare Massebestand 477,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten beträgt. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 28.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 153/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218),
vertreten durch:
1. AS DT Projektholding GmbH,…
Amtsgericht Bremen 28.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 153/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218),
vertreten durch:
1. AS DT Projektholding GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt mindestens € 1.000,00 , § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV.
Die Vergütung war hier antragsgemäß festzusetzen zuzüglich des Auslagenersatzes sowie der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 10, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 153/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussver…
531 IN 153/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 02.05.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis, sowie gegen die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Zur Fortsetzung des Verfahrens ist ein Kostenvorschuss i. H. v. € 1.224,54 zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
531 IN 153/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kl…
531 IN 153/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 56. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202218), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 430 59 39 0, Fax: 0421 - 430 59 39-29, Internet: www.bbl-law.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 477,78 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 03.04.2024
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