Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kampstraße 2a, 27628 Hagen im Bremischen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 210189
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEP2613.HRB210189
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 3/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nadja Bussemer
Kanzlei
GÖRG Rechtsanwälte
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421/322649-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.03.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2024
Prüfungstermin
04.06.2024
Schlusstermin
13.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Verträgen und Promotion insbesondere im Bereich von Telekommunikation und anderen Dienst- und Lieferungsleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Vermittlungsdienste
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von Verträgen und Promotion im Bereich Telekommunikation und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, ist am 13.03.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nadja Bussemer von der Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich anzuzeigen. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen wurde zunächst auf den 04.06.2024 festgelegt. In einer späteren Bekanntmachung vom 17.11.2025 wurde angeordnet, dass die Prüfung der angemeldeten und ggf. geänderten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 20.01.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt) ist am 13.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Nadja Bussemer von GÖRG Rechtsanwälte ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2024 anzumelden. Ein Sticht…
Über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt) ist am 13.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Nadja Bussemer von GÖRG Rechtsanwälte ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2024 anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen wurde auf den 04.06.2024 festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Schlussverteilung beschlossen, wobei ein Schlusstermin für den 13.10.2026 bestimmt wurde. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 17.413,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 127.704,96 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: Über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), ist am 13.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadja …
12 IN 3/24: Über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), ist am 13.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nadja Bussemer, GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649-0, Fax: 0421/322649-29, E-Mail: bremen@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (04.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 18.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und…
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des…
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag,…
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadja Bussemer festg…
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadja Bussemer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.06.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 24.693,64 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Für die Tätigkeiten in diesem Verfahren wird von der Insolvenzverwalterin ein Gesamtzuschlag von 10 % beantragt.
[...]
Der geltend gemachte Zuschlag ist dem Grunde und der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle …
12 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DoorPro Solutions UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den Geschäftsführer Jan-Henrik Arnold Bühring, Kampstraße 2 a, 27628 Hagen im Bremischen (AG Tostedt, HRB 210189), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadja Bussemer, GÖRG Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322649-0, Fax: 0421/322649-29, E-Mail: bremen@goerg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 17.413,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 127.704,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 12.08.2026
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