Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DP-LOG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Johann-Honrath-Straße 13, 53783 Eitorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 14702
EUID
DER3208.HRB14702
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 85/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Thomas Steger
Adresse
Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin
Telefon
02241/90600
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.07.2024 , 11:40 Uhr
Eröffnung
26.08.2024 , 12:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.10.2024
Berichtstermin
22.11.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Transport, Logistik, Umzüge, Transportvermittlung (Auftragsvermittlung) an Subunternehmer, grenzüberschreitender gewerblicher Güterkraftverkehr, Taxi- und Mietwagen-Service, Zollwesen, intermodal Logistikverkehr, Unternehmensberatung für Supply-Chain-Management und Groß- und Außenhandel bezüglich des Ein- und Verkauf von allgemeinen Handelsprodukten insbesondere Textilprodukten für Industriebetriebe, Zwischen- und Einzelhändler.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 02.07.2024 um 11:40 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DP-LOG GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Geschäftszweig Transport, Logistik, Umzüge und Transportvermittlung tätig. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Steuerberater Thomas Steger aus Sankt Augustin bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP-LOG GmbH ist am 02.07.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Steuerberater Thomas Steger bestellt. Am 26.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Ant…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP-LOG GmbH ist am 02.07.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Steuerberater Thomas Steger bestellt. Am 26.08.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 20.06.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Steuerberater Thomas Steger ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 07.10.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.11.2024. Die Unterlagen werden ab dem 22.10.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 5…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf
Geschäftszweig: der Transport, Logistik, Umzüge, Transportvermittlung pp.
ist am 02.07.2024, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 85/24
Amtsgericht Bonn, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf
Geschäftszweig: der Tran…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf
Geschäftszweig: der Transport, Logistik, Umzüge, Transportvermittlung pp.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2024, um 12:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241/90600, Fax: 02241906033.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 85/24
Amtsgericht Bonn, 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitor…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 85/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 14702 eingetragenen DP-LOG GmbH, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Duman, Johann-Honrath-Str. 13, 53783 Eitorf
ist am 24.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 85/24
Amtsgericht Bonn, 28.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.