Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DPL Foto GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Im Klei 9, 38644 Goslar-Jerstedt
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205314
EUID
DEP1103.HRB205314
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 20/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Neugebauer
Adresse
Thiestraße 1, 38226 Salzgitter
Telefon
05341/86416-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.04.2026 , 21:07 Uhr
Zustimmung zur Stilllegung
30.04.2026
Eröffnung
01.06.2026 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.09.2026
Prüfungstermin
25.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Großhandel und Einzelhandel von Druckerzeugnissen, Geschenken und Fotoartikeln aller Art, Betrieb, Programmierung und Handel von Webseiten sowie Erbringung von EDV-Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPL Foto GmbH in Goslar ist am 07.04.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer bestellt worden. Am 30.04.2026 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Stilllegung des Unternehmens erteilt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2026 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Stefan Neugebauer ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren ist der 25.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer matters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2026 um 21:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsteller…
32 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2026 um 21:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 07.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), wurde dem dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Stilllegung des
Unterneh…
32 IN 20/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), wurde dem dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Stilllegung des
Unternehmes des Antragstellers erteilt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/26 : Über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Neugeb…
32 IN 20/26 : Über das Vermögen der DPL Foto GmbH, Im Klei 9, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205314), vertr. d.: Martin Wilfried Schlumprecht, Pfleggasse 30, 94469 Deggendorf, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Neugebauer, Thiestraße 1, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86416-0, Fax: 05341/86416-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.09.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (25.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.06.2026
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