Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RGBDE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Parkstr. 14, 16, 38644 Hahnenklee-Bockswiese
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 208477
EUID
DEP1103.HRB208477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 2/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/61287200
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.01.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
23.04.2024 , 14:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2024
Prüfungstermin
08.07.2024
Besonderer Prüfungstermin
08.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Gastronomiebetrieben jeder Art sowie der Erwerb von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH hat einen chronologischen Verlauf durchlaufen. Am 30.01.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Tobias Hartwig als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 23.04.2024 eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.0elle Juni 2024 anzumelden. Ein Stichtag für den Prüfungstermin wurde auf den 08.07.2024 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 08.08.2025 bestimmt wurde. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Aktuell ist die Schlussverteilung eingeleitet; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 26.991,72 EUR vor Abzug der Kosten und Verbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 306.330,18 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wi…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-W…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 27.426,67 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antra…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 30.01.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 30.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: Über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2024 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Tobias Hartwig -Di…
33 IN 2/24: Über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2024 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 25.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolv…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 27.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-W…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 22.926,67 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 05.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfül…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Goslar, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderunge…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolv…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 14.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 23.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 26.991,72 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 306.330,18 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 16.09.2025
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