Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Coburg HRB 2414
EUID
DED4401V.HRB2414
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 181/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon
+49(911)9512850
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
19.03.2024 , 11:00 Uhr
Fristende Widerspruch Forderungen
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg. Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin sind die Rechtsanwälte der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme und Durchführung eines Rechtsstreites gegen den Insolvenzverwalter wurde auf den 19.03.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 356 in Coburg bestimmt. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen IN 181/22. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle. Im Verfahren wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen IN 181/22. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle. Im Verfahren wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreites gegen den Insolvenzverwalter festgesetzt. Zudem wird über nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren entschieden, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 02.09.2026 besteht. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Joachim Exner angemeldeten Forderung umfasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrens…
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die:
Zustimmung, zur Aufnahme und Durchführung eines Rechtsstreites gegen den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH in Insolvenz auf Zahlung der Personalkosten für den Zeitraum 01.09. bis 30.11.2022
wird bestimmt auf
Dienstag, 19.03.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrens…
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrens…
IN 181/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 2414
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Joachim Exner als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Firma Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, IN 178/22, zur Tabelle angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
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