Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Hempel Projektentwicklungs- , Projektsteuerungs-, Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRA 1312
EUID
DEN1209V.HRA1312
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 556/04
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist für Einwendungen
28.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-, Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft ist das Verfahren im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 137561,09 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 100 Euro gegenübersteht. Eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO zur Erörterung der Schlussrechnung und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde durchgeführt. Die Stimmabgabe und Einwendungen konnten bis zum 28.10.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund erhoben werden. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Der Beschluss zur Zustimmung zur Schlussverteilung ist ergangen. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen sowie der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann binnen einer Frist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 556/04
In dem Insolvenzverfahren d.
Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. J…
4 IN 556/04
In dem Insolvenzverfahren d.
Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. Jürgen Hempel
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRA 1312
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 137561,09 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 100 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 556/04
In dem Insolvenzverfahren d.
Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. J…
4 IN 556/04
In dem Insolvenzverfahren d.
Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. Jürgen Hempel
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRA 1312
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 28.10.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 137561,09 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 100 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund,
Bielkenhagen 9,
18439 Stralsund,
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils frühere Zustellung ist maßgebend. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
|Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 19.08.2026
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