Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WS-Fassadenelemente GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Brackestr. 1, 38159 Vechelde
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 5099
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP1103.HRB5099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 508/11 c
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
23.09.2026
Festsetzung Vergütung endgültiger Verwalter
23.09.2026
Schlusstermin
20.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fassaden, Wand- und Fassadenelementen, Bauelementen und Baufertigteilen aus Metall, Kunststoff, Holz, Zement und sonstigen Materialen, Planung sowie Beratung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Metallbau
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Fassaden, Wand- und Fassadenelementen sowie Bauelementen aus Metall, Kunststoff, Holz und Zement
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald hat die Schlussverteilung angekündigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 143.796,08 €, wovon Honorare, Auslagen, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten abgehen. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 581.717,27 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen die Schlussverteilung können binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung schriftlich erhoben werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald war im Verfahren tätig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Später wurde Rechtsanwalt Peter Steuerwald als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergüt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald war im Verfahren tätig, dessen Vergütung und Auslagen festgesetzt wurden. Später wurde Rechtsanwalt Peter Steuerwald als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und Auslagen des endgültigen Verwalters sind ebenfalls festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand beträgt 143.796,08 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 581.717,27 € zu berücksichtigen sind. Ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist für den 20.11.2026 angesetzt, um über die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu entscheiden. Einwendungen sind bis zum 20.11.2026 schriftlich zu erheben. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung bzw. des Schlusstermins.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 272 IN 508/11 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), Inso…
GeschäftsNr.: 272 IN 508/11 c
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 143.796,08 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 581.717,27 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 272 IN 508/11 c - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 27.08.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme…
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 20.11.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 20.11.2026 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 22.09.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), sind die Vergütun…
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 314.083,57 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Ausführungen zu gewährenden Zuschlägen:
1.
Antragsgemäß erfolgte die Gewährung eines Zuschlags für die Tätigkeit im Rahmen der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten von 30 %.
Es wird auf die Begründung im Vergütungsantrag vom 26.06.2026 Bezug genommen.
2.
Im Weiteren wurde vom Insolvenzverwalter die Gewährung eines Zuschlags i.H. von 35 % für die Tätigkeit im Rahmen arbeitsrechtlicher Fragen beantragt.
Gemäß der Begründung sind 17 Arbeitnehmer bei der Schuldnerin beschäftigt gewesen.
Entsprechend der Rechtsprechung des BGH sind Tätigkeiten für die ersten 20 Arbeitnehmer bereits durch die Regelvergütung abgedeckt. Nur Tätigkeiten für über 20 Arbeitnehmern sollen vergütet werden, da dann das sogenannte Normalverfahren überschritten wird.
Die Gewährung des hierfür beantragten Zuschlags war daher zurückzuweisen.
3.
Nach § 3 Abs. 2a InsVV ist ein Abschlag gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig gewesen ist. Der Abschlag wird mit 5 % angesetzt.
Insgesamt ergibt sich ein Zuschlag von 25 %.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO
V.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 510,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 170 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstr.17, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), sind Vergütung un…
272 IN 508/11 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS-Fassadenelemente GmbH, Brackestr. 1, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 5099), vertr. d.: 1. Artur Pacek, Brockenblick 49, 31246 Lahstedt, (Geschäftsführer), 2. Ursula Wagner, Spiegelbergallee 4, 38159 Vechelde, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.
EUR
um 47 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 333.913,48 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Für folgende Tätigkeiten sind Zuschläge zu gewähren:
1.Betriebsfortführung:
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 30 %.
b) Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von 7.138.34 EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 22 % ergibt.
2. Sanierungsbemühungen
Antragsgemäß ist nach den Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters im Vergütungsantrag vom 30.01.2026 die Tätigkeit mit einem Zuschlag von 25 % zu vergüten.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstr.17, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026
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