Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 8698
EUID
DEM1103.HRB8698
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 877/13
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Verfahrensbeendigung
19.01.2026
Anordnung Nachtragsverteilung
10.08.2026
Festsetzung Vergütung
07.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist abgeschlossen. Das Amtsgericht Darmstadt hat am 10.08.2026 die Anordnung einer Nachtragsverteilung getroffen. Diese bezieht sich auf nachträglich aus der Vollstreckung gegen den Geschäftsführer Patric Breuer zur Masse gelangten Beträge, wie im Schreiben des Insolvenzverwalters vom 07.08.2026 dargelegt. Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird dem früheren Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart übertragen. Die Verteilung basiert auf dem Schlussverzeichnis des Verfahrens mit festgestellten Forderungen in Höhe von 346.275,85 EUR. Es steht ein auszuzahlender Betrag in Höhe von 6.327,69 EUR abzüglich etwaiger Massekosten zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 19.01.2026 beendet worden. Im Anschluss wurde ein Betrag in Höhe von 6.327,69 Euro aus der Umsetzung von Ansprüchen gemäß § 64 GmbHG eingezogen und zur Insolvenzmasse gezogen. Durch Beschlu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 19.01.2026 beendet worden. Im Anschluss wurde ein Betrag in Höhe von 6.327,69 Euro aus der Umsetzung von Ansprüchen gemäß § 64 GmbHG eingezogen und zur Insolvenzmasse gezogen. Durch Beschluss vom 10.08.2026 ist die Nachtragsverteilung angeordnet worden, wobei das Schlussverzeichnis mit festgestellten Forderungen in Höhe von 346.275,85 EUR zugrunde gelegt wird. Der Vollzug der Nachtragsverteilung ist dem früheren Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart übertragen worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit im Rahmen der Nachtragsverteilung ist durch Beschluss vom 07.09.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 877/13: In dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 8698), vertr. d.: Patric Breuer, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), wird …
9 IN 877/13: In dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 8698), vertr. d.: Patric Breuer, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), wird die Nachtragsverteilung angeordnet hinsichtlich
der nachträglich aus der Vollstreckung gegen den Geschäftsführer zur Masse gelangten Beträge gemäß Schreiben des Insolvenzverwalters vom 07.08.2026
Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird dem früheren Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart, Ostend 14, 64347 Griesheim, Tel.: 06155-60930, Fax: 06155-609340
übertragen.
G r ü n d e:
Die durchzuführende Verteilung hat das Schlussverzeichnis aus dem Insolvenzverfahren mit den festgestellten Forderungen in Höhe von 346.275,85 EUR zu Grunde zu legen.
Es steht ein auszuzahlender Betrag in Höhe von 6.327,69 EUR abzüglich etwaiger Massekosten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 877/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 8698), vertr. d.: Patric Breuer, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), wird die Vergütung de…
9 IN 877/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREAMWALKS Solutions for Moving Pictures Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 8698), vertr. d.: Patric Breuer, Am Langen Berg 11, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit im Rahmen der Nachtragsverteilung festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach § 6 InsVV
2. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% sowie
3. X EUR Auslagen zuzüglich
4. X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wurde am 19.01.2026 beendet.
Nach Beendigung des Verfahrens wurde ein Betrag in Höhe von 6.327,69 Euro aus Umsetzung von Ansprüchen aus §64 GmbHG eingezogen. Dieser Betrag gehört zur Insolvenzmasse.
Insoweit wurde durch Beschluss vom 10.08.2026 die Nachtragsverteilung angeordnet.
Der Betrag ist im Wege der Nachtragsverteilung an die Gläubiger auszuschütten.
Gemäß § 6 InsVV erhält der Insolvenzverwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Als angemessen ist in der Regel eine Vergütung in Höhe von 25 % der Staffelvergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV anzusehen.
Vorliegend ergibt sich aus dem eingezogenen Betrag eine fiktive Vergütung nach § 2 Absatz 1 InsVV in Höhe von X Euro.
Gründe für ein Zurückbleiben hinter der nach der Literatur angemessenen Regelvergütung sind nicht ersichtlich.
Folglich war die Vergütung auf 25 % der Regelvergütung festzusetzen, was einer Vergütung in Höhe von X Euro entspricht.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung die vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 07.09.2026
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