Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaval Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eisenacher Straße 61, 36179 Bebra
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 3379
EUID
DEM1305.HRB3379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 23/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Ablehnung Antrag
05.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Malerarbeiten aller Art, Transport bis 3,5 t.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Kaval Dienstleistungen GmbH ist das Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht Bad Hersfeld getroffen. Gegen die Ablehnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaval Dienstleistungen GmbH, Eisenacher Straße 61, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 3379), vertr. d.: Fidan Kaval, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO…
11 IN 23/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kaval Dienstleistungen GmbH, Eisenacher Straße 61, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRB 3379), vertr. d.: Fidan Kaval, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 05.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.