Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 188118

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Insolvenzprofil

DREIMW Fahrzeugtechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 188118
EUID
DEF1103R.HRB188118

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3613 IN 6384/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2026 , 12:30 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.10.2026 um 12:30 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREIMW Fahrzeugtechnik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Pascal von Lewinski vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunftserteilung verpflichtet. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldnern der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Die Schuldnerin hat ihr alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3613 IN 6384/26 | In dem Verfahren über den Antrag DREIMW Fahrzeugtechnik GmbH, Nonnendammallee 6, 13599 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal von Lewinski Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 188118 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eig…

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