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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.10.2026 um 12:30 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREIMW Fahrzeugtechnik GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist durch den Geschäftsführer Pascal von Lewinski vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunftserteilung verpflichtet. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldnern der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Die Schuldnerin hat ihr alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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