Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 142335

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Insolvenzprofil

Fedorov Metallbaubetrieb UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 142335
EUID
DEF1103R.HRB142335

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3611 IN 3382/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Rankestraße 33, 10789 Berlin

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.10.2026 , 11:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12.10.2026 um 11:00 Uhr im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fedorov Metallbaubetrieb UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel der Anordnung ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus bestellt. Die Maßnahmen umfassen das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände) sowie die Einstellung bereits begonnener Maßnahmen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Kreditinstitute sind zur Auskunft verpflichtet, und Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Die Rechtsbehelfsbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg hin, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen ist.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3611 IN 3382/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Fedorov Metallbaubetrieb UG (haftungsbeschränkt), Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Fedorov Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.:…

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