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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreischtrom GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dresden hat die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und der Schuldnerin wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 18.03.2026 den Forderungen hinsichtlich Höhe und Grunde schriftlich zu widersprechen. Zudem ist eine Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 14.11.2025 anberaumt worden. Auf der Tagesordnung steht die Genehmigung der Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Bescheid des Umweltbundesamtes sowie die Zahlung einer Forderung in Höhe von 536.400,00 Euro aus der Insolvenzmasse. Für den Fall der Ablehnung ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber KPMG Law vorgesehen.
Originalbekanntmachung
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