Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS Terra Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Neureuter Straße 5-7, 76185 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 727128
EUID
DEB8535.HRB727128
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
70 IN 122/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Duran Süyleyman
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigt)
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
26.02.2024
Widerspruchsfrist Ende
10.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Das Einbringen von Böden- und Bodenbelägen sowie der Estrichbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Terra Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Duran Süyleyman, wird vom Amtsgericht Mannheim geführt. Der Insolvenzverwalter hat am 26.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß § 208 Abs. 1 InsO. Diese Anzeige ist am 11.03.2024 durch das Amtsgericht Karlsruhe, Insolvenzgericht, bekannt gegeben worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Terra Bau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Duran Süyleyman vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 727128 eingetragen. Am 26.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Terra Bau GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Duran Süyleyman vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 727128 eingetragen. Am 26.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Verfahren wird vom Amtsgericht Karlsruhe als Insolvenzgericht geführt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten bis zum 10.12.2024 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist und ohne erhobenen Widerspruch gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 122/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DS Terra Bau GmbH, Neureuter Straße 5-7, 76185 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Duran Süyleyman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 727128
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 angezeigt, dass Masseunzul…
70 IN 122/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DS Terra Bau GmbH, Neureuter Straße 5-7, 76185 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Duran Süyleyman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 727128
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 122/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DS Terra Bau GmbH, Neureuter Straße 5-7, 76185 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Duran Süyleyman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727128
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhn…
70 IN 122/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DS Terra Bau GmbH, Neureuter Straße 5-7, 76185 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Duran Süyleyman
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727128
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.10.2024
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