Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 110247

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Industriestr. 26a, 76297 Stutensee
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 110247
EUID
DEB8535.HRB110247

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 242/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Andreas Welte
Adresse
Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe

Termine & Fristen

Widerspruchsfrist endet
17.04.2024 , 17:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder die Geschäftsführung anderer Gesellschaften übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Karlsruhe als Insolvenzgericht stammt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Andreas Welte. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 17.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

60 IN 242/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HR…

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