Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder die Geschäftsführung anderer Gesellschaften übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Karlsruhe als Insolvenzgericht stammt. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Andreas Welte. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 17.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.