Aufhebung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRA 2918
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Insolvenzprofil
DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Vossberg 1, 23923 Lockwisch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Schwerin HRA 2918
EUID
DEN1308V.HRA2918
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 63/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Hinrichs
Adresse
Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441/21 89 1-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
25.07.2025
Aufhebung
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG ist am 30.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Cloppenburg am 16.06.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 25.07.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Am 17.07.2025 wurde angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll; der verfügbare Massebestand betrug 34.879,64 EUR abzüglich Vergütung und Kosten. Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.045.388,94 EUR waren zu berücksichtigen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Hinrichs wurden am 14.07.2025 festgesetzt. Vor der Festsetzung wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straß…
9 IN 63/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler St…
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 25.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler St…
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cloppenburg, 18.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler St…
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cloppenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/21 89 1-0, Fax: 0441/21 89 1-39, E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 34.879,64 EUR abzüglich Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten sowie der Kosten für noch zu erstellende Steuererklärungen. Ein verbleibender Betrag ist an die Oldenburgische Landeskasse AG auszukehren, die seinerzeit einen Massekostenvorschuss geleistet hatte. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 2.045.388,94 EUR.
Amtsgericht Cloppenburg, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler St…
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Hinrichs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um Feststellungskosten erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.10.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 21.420,00 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 10.710,00 EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Der Schuldner hat am Verfahren schleppend mitgewirkt. Durch umfangreiche Stellungnahme vom 17.06.2025 hat der Insolvenzverwalter diesen Umstand glaubhaft erläutert. Dem Insolvenzverwalter war daher ein Zuschlag vom 25 % auf die Regelvergütung zu gewähren.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler St…
9 IN 63/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT BIOGAS GmbH & Co. KG Petersberg, Vossberg 1, 23923 Lockwisch (AG Schwerin, HRA 2918), vertr. d.: 1. Neuzehnte DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbH, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Horst Lammers, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 02.10.2024
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