Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 50227
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Durmaz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Flonheimer Straße 16, 55232 Alzey
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50227
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2304V.HRB50227
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 41/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2025 , 13:15 Uhr
Eröffnung
16.03.2026 , 10:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Berichts- und Prüfungstermin
09.06.2026
Masseunzulänglichkeit
09.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Straßen- & Wegebau
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Durmaz GmbH in Alzey ist am 18.09.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.06.2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Am 18.09.2025 um 13:15 Uhr ist im Verfahren über das Vermögen der Durmaz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.03.2026 um 10:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock i…
Am 18.09.2025 um 13:15 Uhr ist im Verfahren über das Vermögen der Durmaz GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 16.03.2026 um 10:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Hendriock ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 19.05.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche zu Forderungen sowie bestimmte Anträge schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Am 09.10.2026 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Die Zustellung der Entscheidungen erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung oder Zustellung. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen hin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 41/25: Über das Vermögen der Durmaz GmbH, Hospital Straße 45, 55232 Alzey, vertr. d. d. Geschäftsführer Zülfü Durmaz, geb. am 24.10.1971 (AG Mainz, HRB 50227), ist am 16.03.2026 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 …
1 IN 41/25: Über das Vermögen der Durmaz GmbH, Hospital Straße 45, 55232 Alzey, vertr. d. d. Geschäftsführer Zülfü Durmaz, geb. am 24.10.1971 (AG Mainz, HRB 50227), ist am 16.03.2026 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621-490801-0, Fax: 0621-490801-50, Internet: www.hendriock.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 41/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Durmaz GmbH, Hospital Straße 45, 55232 Alzey, vertr. d. d. Geschäftsführer Zülfü Durmaz, geb. am 24.10.1971 (AG Mainz, HRB 50227), ist am 18.09.2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen…
1 IN 41/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Durmaz GmbH, Hospital Straße 45, 55232 Alzey, vertr. d. d. Geschäftsführer Zülfü Durmaz, geb. am 24.10.1971 (AG Mainz, HRB 50227), ist am 18.09.2025 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621-490801-0, Fax: 0621-490801-50, Internet: www.hendriock.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 18.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 41/25: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Durmaz GmbH, vertr.d.d.GF. Zülfü Durmaz, Hospital Straße 45, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 50227), hat der Insolvenzverwalter am 09.10.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen M…
1 IN 41/25: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Durmaz GmbH, vertr.d.d.GF. Zülfü Durmaz, Hospital Straße 45, 55232 Alzey (AG Mainz, HRB 50227), hat der Insolvenzverwalter am 09.10.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Alzey, 13.10.2026
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