Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Restaurant Stellwerk UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 47679
EUID
DET2304V.HRB47679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 13/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Stephan Fluck
Adresse
Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden
Termine & Fristen
Eröffnung
25.06.2020
Stichtag Gläubigerversammlung
21.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von gastronomischen Leistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Stellwerk UG ist am 25.06.2020 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Fluck, ist bestellt. Das Verfahren wird voraussichtlich nicht vor dem 21.04.2026 aufgehoben. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht und angeregt, das Verfahren gemäß § 211 InsO einzustellen. Das Amtsgericht Alzey hat die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters geprüft und für ordnungsgemäß befunden. Die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter ist genehmigt worden. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 21.04.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse bei Gericht eingereicht werden. Die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 216.544,54 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 0,00 € zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (Amtsgericht Alzey, 1 IN 13/20, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Fluck, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden) soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussve…
1 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (Amtsgericht Alzey, 1 IN 13/20, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Fluck, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden) soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung stattfinden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt. Die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 216.544,54 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 0,00 € zur Verfügung.
Amtsgericht Alzey, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 13/20
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-S…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 13/20
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 12, 55130 Mainz, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters werden gegen die Insolvenzmasse mit dem Recht zur Entnahme antragsgemäß festgesetzt auf xxx €.
Gründe:
Vergütung
Das Verfahren wurde am 25.06.2020 eröffnet und wird voraussichtlich nicht vor dem 21.04.2026 aufgehoben.
Die Vergütung entspricht zunächst der Regelvergütung auf Grundlage der Berechnungsmasse von 6.255,28 € zzgl. der antizipierten Vorsteuererstattung aus dieser Vergütung in Höhe von xxx €.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer, die jedoch dem Abwarten der Quotenerwartung im Privatinsolvenzverfahren des geschäftsführenden Gesellschafters geschuldet war, hat der Insolvenzverwalter eigenständig einen Abschlag i.H.v. 7 % vorgenommen.
Die Auslagen wurden gem. den gesetzlichen Pauschalen bezogen auf den o.g. Zeitraum festgesetzt, begrenzt durch die Höchstsätze der Regelvergütung. Dies betragen im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit.
Rechtsmittelbelehrung (Vergütung)
(sofortige Beschwerde)
Die Entscheidung ist mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, soweit darin über die Vergütung entschieden wurde.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsmittelbelehrung (Prüfung der Rechnungslegung)
Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Amtsgricht Alzey
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 13/20
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 12, …
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 13/20
23.02.2026
Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 12, 55130 Mainz, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO) und angeregt, das Verfahren gemäß § 211 InsO einzustellen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 21.04.2026 bestimmt.
1) Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
2) Es wird festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters
einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
3) Die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird genehmigt.
Rechtsmittelbelehrung
(Terminbestimmung)
Gegen vorstehende Terminbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.
Rechtsmittelbelehrung (Prüfung der Rechnungslegung)
Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.
Amtsgericht Alzey
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 13/20
02.10.2024
Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-Stra…
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT
1 IN 13/20
02.10.2024
Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Restaurant Stellwerk UG, Bahnhofstraße 37, 55291 Saulheim (AG Mainz, HRB 47679),
vertreten durch:
Sandro Zappala, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 12, 55130 Mainz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Harald Krauß, c/o Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, John-F.-Kennedy-Straße 15, 55543 Bad Kreuznach,
wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Zustellung dieses Beschlusses wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Amtsgericht Alzey
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