Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DVL Pflegedienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Gerhardingerweg 5, 81827 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 293380
EUID
DED2601V.HRB293380
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
9 IN 109/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen
Telefon
0421/2009590
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.08.2026 , 09:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von ambulanten Pflegedienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der DVL Pflegedienst GmbH ist am 12.08.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 109/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DVL Pflegedienst GmbH, Kaplan-Fresenborg-Straße 29, 49681 Garrel (AG München, HRB 293380), vertr. d.: 1. Phuong Lien Duong, Gerhardingerweg 5, 81827 München, (Geschäftsführerin), 2. Ngoc Anh Le-Hibert, Kaplan-Fresenborg-Straße 29, 49681 Garrel, (Gesch…
9 IN 109/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DVL Pflegedienst GmbH, Kaplan-Fresenborg-Straße 29, 49681 Garrel (AG München, HRB 293380), vertr. d.: 1. Phuong Lien Duong, Gerhardingerweg 5, 81827 München, (Geschäftsführerin), 2. Ngoc Anh Le-Hibert, Kaplan-Fresenborg-Straße 29, 49681 Garrel, (Geschäftsführerin), ist am 12.08.2026 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/2009590, Fax: 0421/20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cloppenburg, 12.08.2026
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