Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Link Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Poppenreuther Str. 167, 90765 Fürth
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRB 13678
EUID
DED3304V.HRB13678
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 4/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
22.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Link Immobilien GmbH & Co. KG, mit dem Sitz in Fürth, deren Gegenstand folgender ist: Die Errichtung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftshäusern, der Erwerb von Immobilien, deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung, sowie damit in Zusammenhang stehende Geschäfte, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Christian Wendt hat einen Vergütungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht hat beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zu geben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Christian Wendt hat dem Insolvenzgericht Cuxhaven angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.402,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichke…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Christian Wendt hat dem Insolvenzgericht Cuxhaven angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.402,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 22.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Christian Wendt hat zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erhalten. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen und die Zustimmung dazu erteilt. Der Stichtag für den Schlusste…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Christian Wendt hat zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erhalten. Später wurde die Schlussverteilung beschlossen und die Zustimmung dazu erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie für nachträglich angemeldete Forderungen war der 22.10.2026. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand betrug 21.402,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen waren in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Die Berechnungsmasse für die Vergütung belief sich auf 21.834,82 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz sind festgesetzt worden; die Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amt…
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan M. Antholz, Reinekestr. 29 a, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721/6658-31, Fax: 04721/6658-43 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.402,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der de…
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt wor…
12 IN 4/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Link Verwaltungs GmbH, Äußere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg (AG Fürth, HRB 13678), vertr. d.: Christian Wendt, Ellhörnstr. 3, 27478 Cuxhaven, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan M. Antholz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 21.834,82 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 03.09.2026
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