Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DX Abwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Koblenzer Strasse 43, 57537 Wissen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 7188
EUID
DET2214V.HRB7188
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 41/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024 , 24:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.06.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Projektierung, Herstellung und Vertrieb von Sonderanlagen zur Produktionsautomatisierung, insbesondere von Schweißmaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH (vormals DALEX GmbH) ist beim Amtsgericht Betzdorf anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Georg Lichtenberg und Dr. Olaf Kopitetzki vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse zur Festsetzung von Vergütungen und Auslagen erlassen. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters berichtigt. Später wurden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Jens Lieser sowie die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herr Friedrich Mayinger festgesetzt; diese Beträge sind gemäß InsO nicht zu veröffentlichen. Aktuell ist das Verfahren in der Phase der Forderungsprüfung. Das Gericht hat zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger können bis zum 23.06.2026, 24:00 Uhr, gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung schriftlich Widerspruch erheben. Wird kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH (vormals DALEX GmbH) ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Georg Lichtenberg und Dr. Olaf Kopitetzki. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse zur Festsetzung von Vergütungen erlassen, darunter für den vorläufig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH (vormals DALEX GmbH) ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Geschäftsführer Georg Lichtenberg und Dr. Olaf Kopitetzki. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Beschlüsse zur Festsetzung von Vergütungen erlassen, darunter für den vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Jens Lieser sowie ein Mitglied des Gläubigerausschusses, Herr Friedrich Mayinger. Die Beträge dieser Vergütungen sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Es wurden Fristen zur Erhebung von Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen gesetzt. Die Widerspruchsfristen endeten am 22.10.2024 und am 23.06.2026 jeweils um 24:00 Uhr.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 13.03.2026 dahingehend beri…
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 13.03.2026 dahingehend berichtigt, das es sich um die Vergütung des vorläufigen Sachwalters handelt.
Es handelt sich um ein Schreibversehen und war zu berichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Re…
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung zu 25% gemäß InsVV
EUR
um 70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.03.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Weiterhin wurde ein Aufschlag in Höhe von € beantragt. Dieser wurde mit der Begleitung der Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, hohe Anzahl von Gläubigern (390) und Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss ausführlich dargestellt, belegt und begründet. Darüber hinaus erfolgte auch die Unterstützung für mehr als 100 Arbeitnehmer in Bezug auf die Insolvenzgeldvorfinanzierung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der DALEX GmbH hat diese umfirmiert zu DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführe…
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der DALEX GmbH hat diese umfirmiert zu DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer).
Amtsgericht Betzdorf, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds …
11 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herr Friedrich Mayinger, Alte Poststraße 8, 57539 Roth festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Betzdorf eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.02.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herr Friedrich Mayinger, Alte Poststraße 8, 57539 Roth die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 230,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 11 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachr…
Geschäfts-Nr. 11 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.06.2026; 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 11 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachr…
Geschäfts-Nr. 11 IN 41/23
In dem Insolvenzverfahren DX Abwicklungs GmbH, Koblenzer Straße 43, 57537 Wissen (AG Montabaur, HRB 7188), vertr. d.: 1. Georg Lichtenberg, 53639 Königswinter, (Geschäftsführer), 2. Dr. Olaf Kopitetzki, 51674 Wiehl, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.10.2024, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 10.09.2024
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