Forderungsanmeldung Sachsen HRB 24820

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

e-ITK Systeme GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 24820
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1308.HRB24820

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
402 IN 1578/26
Phase
Forderungsanmeldung

Termine & Fristen

Eröffnung
10.09.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.10.2026
Widerspruchsfrist
25.11.2026

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und der Telekommunikation, insbesondere Erarbeitung von Lösungsentwicklungen sowie Ausbildung und Schulung, Vertrieb von Hard- und Software

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
IT-Lösungsentwicklung, Schulung und Vertrieb von Hard- und Software

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat am 03.08.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Michael Gey, die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi von Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft in Leipzig bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin sind Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Das vollstreckungsbefangene Vermögen darf in Besitz genommen werden, insbesondere Forderungen auf ein Sonderkonto eingezogen werden. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind einstweilen eingestellt, neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Die Schuldnerin hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung

Bekanntmachung

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH wurde vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 402 IN 1578/26 behandelt. Am 03.08.2026 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Ein allgemeiner …

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1578/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH, Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Gey ergeht am 03.08.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmass…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 1578/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-ITK Systeme GmbH, Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Gey ergeht am 10.09.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 10.09.202…

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