Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
e-noa GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rather Straße 110 d, 40476 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 70139
EUID
DER3306.HRB70139
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 248/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sinja Schlotter
Adresse
Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.01.2026 , 13:54 Uhr
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
18.02.2026
Vergütungsfestsetzung
13.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der (Groß- und Einzel-) Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Elektronik- und Elektroartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der e-noa GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139, wird vom Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Am 27.01.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sinja Schlotter bestellt. Die Schuldnerin ist nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über Vermögensgegenstände verfügungsberechtigt. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 18.02.2026 sind die am 27.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden. Am 13.05.2026 ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç
sind die am 27.01.2026 a…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç
sind die am 27.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 18.02.2026 aufgehoben worden.
501 IN 248/25
Amtsgericht Düsseldorf, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç
ist am 27.01.2026, um 13…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç
ist am 27.01.2026, um 13:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sinja Schlotter, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 248/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç,
wird die Vergütung des …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 248/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 70139 eingetragenen e-noa GmbH, Rather Str. 110 d, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yilmaz Kiliç,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag Vorschuss
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 248/25
Amtsgericht Düsseldorf, 13.05.2026
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