Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zeppenheimer Straße 153, 40489 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 69563
EUID
DER1101.HRB69563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 99/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Natascha Habura
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2025 , 12:21 Uhr
Vergütungsantrag
01.08.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Wohnraum auf Zeit und Beherbergungsbetrieben sowie alle Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 500 IN 99/25 geführt. Am 27.05.2025 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Natascha Habura bestellt worden. Die Schuldnerin ist über ihr Vermögen nicht mehr verfügungsberechtigt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt, Drittschuldnern wird die Leistung an die Verwalterin auferlegt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Am 01.08.2025 ist ein Vergütungsantrag der vorläufigen Verwalterin eingereicht worden, dessen Festsetzung Gegenstand einer weiteren Bekanntmachung ist. Am 07.01.2026 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Prüfung der Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Schulz
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag Vorschuss
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.08.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 99/25
Amtsgericht Düsseldorf, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für
Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für
Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Schulz, Bebericher Straße 19, 41748 Viersen
ist am 07.01.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 99/25
Amtsgericht Düsseldorf, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsfüh…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 99/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 69563 eingetragenen Privatzimmerbörse - Gesellschaft für Kurzzeitvermietung mbH, Zeppenheimer Straße 151-153, 40489 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Schulz
ist am 27.05.2025, um 12:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 99/25
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2025
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