Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Senvion Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alter Wall 21, 20457 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 141718
EUID
DEK1101.HRB141718
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 118/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa
Adresse
Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Aufhebung der Eigenverwaltung
08.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und/oder der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zur Betreuung von, sowie zur Erbringung von Beratungsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen gegenüber mit ihr verbundenen Gesellschaften berechtigt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senvion Holding GmbH ist im Gange. Das Amtsgericht Hamburg hat auf Antrag der Schuldnerin die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa ernannt. Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten. Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte sind ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 118/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141718 eingetragenen Senvion Holding GmbH, Überseering 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Dr. Gerrit Hölzle…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 118/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 141718 eingetragenen Senvion Holding GmbH, Überseering 10, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Dr. Gerrit Hölzle, Herrn Neil Jonathan Robson, Herrn Hans-Jürgen Wiecha, Herrn Yves Pierre Christian Rannou und Herrn David Jon Hardy
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 118/19
Amtsgericht Hamburg, 08.07.2025
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