Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ecomso GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 749222
EUID
DEB8534.HRB749222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 525/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.05.2024
Widerspruchsfrist
21.05.2024
Schlusstermin
16.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Lager und Logistikhallen, Transport sowie das Anbieten von Warehousing und Fullfillmentdienstleistungen für den Versandhandel, als auch Call-Center Dienstleistung, sowie Versandhandel mit Waren im Bereich rund um Gartenbedarf, Heimtierbedarf, Handwerks-, Sport- und Freizeitartikel, Werkzeuge und Maschinen, Artikel für Beauty/Gesundheit sowie Artikel rund ums Wohnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist eröffnet. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Ludwigsburg ist. Im Verfahrensschritt der Forderungsprüfung wurden bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 21.05.2024 eingeräumt, um diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dabei liegt dem Antrag für die endgültige Vergütung eine Berechnungsmasse in Höhe von 71.843,37 EUR zugrunde, wobei eine Auslagenpauschale von 25 % der Regelvergütung beantragt wird. Zudem wurde ein Antrag auf Festsetzung der vorläufigen Vergütung und Auslagen gestellt, der auf einer Berechnungsmasse von 69.520,95 EUR basiert, mit einer beantragten Auslagenpauschale von 15 %. Die Anträge können innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren sind mehrere Schritte zur Forderungsprüfung und zur Vergütungsfestsetzung des Insolvenzver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren sind mehrere Schritte zur Forderungsprüfung und zur Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters dokumentiert. Hinsichtlich der Forderungsprüfung wurde für bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 21.05.2024 eingeräumt, um diesen Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Parallel dazu hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Dabei liegt dem Antrag eine Berechnungsmasse in Höhe von 69.520,95 EUR zugrunde, wofür eine Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung beantragt wird. Ein weiterer Antrag betrifft eine Berechnungsmasse von 71.843,37 EUR mit einer Auslagenpauschale von 25 %. Die Anträge zur Vergütungsfestsetzung können für drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Die Bekanntgaben stammen vom 11.04.2024 und vom 24.07.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bezüglich der Forderungsanmeldung wurde angeordnet, d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bezüglich der Forderungsanmeldung wurde angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 21.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat sowohl die Festsetzung seiner vorläufigen Vergütung und Auslagen als auch die Festsetzung seiner endgültigen Vergütung und Auslagen beantragt. Der Antrag auf Festsetzung der vorläufigen Vergütung basiert auf einer Berechnungsmasse von 69.520,95 EUR, wobei eine Auslagenpauschale von 15 % beantragt wurde. Der Antrag auf Festsetzung der endgültigen Vergütung basiert auf einer Berechnungsmasse von 71.843,37 EUR, wobei eine Auslagenpauschale von 25 % beantragt wurde. Die Anträge zur Vergütungsfestsetzung konnten innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bezüglich der Forderungsanmeldung wurde angeordnet, d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsang als Insolvenzgericht anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Bezüglich der Forderungsanmeldung wurde angeordnet, dass die Prüfung der bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 21.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat sowohl die Festsetzung seiner vorläufigen Vergütung und Auslagen als auch die seiner endgültigen Vergütung und Auslagen beantragt. Der Antrag auf Festsetzung der vorläufigen Vergütung liegt eine Berechnungsmasse von 69.520,95 EUR zugrunde, wobei eine Auslagenpauschale von 15 % beantragt wurde. Der Antrag auf Festsetzung der endgültigen Vergütung liegt eine Berechnungsmasse von 71.843,37 EUR zugrunde, wobei eine Auslagenpauschale von 25 % beantragt wurde. Die Anträge können innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen geprüft. Die Prüfung der bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sasa Uzelac, ist beim Amtsgericht Ludwigsburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen geprüft. Die Prüfung der bis zum 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgte im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 21.05.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, galten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Als Berechnungsmasse wurden zunächst 71.843,37 EUR und später 69.520,95 EUR angegeben. Zudem wurde die Auslagenpauschale mit 25 % bzw. 15 % der Regelvergütung beantragt. Die Anträge konnten innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ecomso GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 21.05.2024 bestand. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung erfolgten ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen und Einwendungen endete am 16.12.2024. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 179.768,62 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 63.531,10 EUR gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Für die festgestellten Forderungen steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 14.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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2 IN 525/22
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ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von .71.843,37.. EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [_25__] % der Regelvergütung zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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2 IN 525/22
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ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner vorläufigen Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 69.520,95 EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [_15__] % der Regelvergütung zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüf…
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.12.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 179.768,62 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 63.531,10 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolv…
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.07.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 69.520,95 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 179.768,62 EUR steht e…
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 179.768,62 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 17.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalter…
2 IN 525/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ecomso GmbH, Ahornweg 2/1, 70839 Gerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sasa Uzelac
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749222
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.10.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 71.475,97 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.10.2024
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