Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg GnR 200024

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Insolvenzprofil

WÜMEG Verbundgruppe Farbe und Heimtex e. G.

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
e.G.
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart GnR 200024
EUID
DEB8534.GnR200024

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 150/02
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
RA Dr. Wolfgang Bilgery

Termine & Fristen

Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
21.03.2003
Anmerkung Festsetzung Vergütung
11.04.2024
Entfall Vorbehalt Vorschussgewährung
22.04.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. WÜMEG Verbundgruppe Farbe und Heimtex e. G. wird vom Amtsgericht Ludwigsburg behandelt. Am 21.03.2003 setzte das Gericht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters RA Dr. Wolfgang Bilgery im Wege der Vorschußgewährung fest. Die Berechnung basierte auf einer Sachgrundlage von 51.890.695,99 EUR. Eine Anmerkung des Gerichts vom 11.04.2024 bestätigte diese Festsetzung. Da zwischenzeitlich auch die endgültige Verwaltervergütung festgesetzt ist und das Verfahren kurz vor der Aufhebung steht, entfiel der Vorbehalt der Vorschussgewährung mit Beschluss vom 22.04.2024. Die Festsetzung der Vergütung ist somit endgültig.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 150/02 | Amtsgericht Ludwigsburg Beschluss vom 21.03.2003 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. WÜMEG Verbundgruppe Farbe und Heimtex e. G. wird -im Wege der Vorschußgewährung- die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters RA Dr. Wolfgang Bilgery wie folgt festgesetzt: Vergütung BETRAG EUR Auslag…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 150/02 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WÜMEG Verbundgruppe Farbe und Heimtex e. G., Kammererstraße 11, 71636 Ludwigsburg, vertreten durch d. Vorstand Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: GnR 200024 - Schuldnerin - | Beschluss: | Der Vorbehalt der Vorschussgewährung in dem Vergütun…

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