Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Econ Haus und Industrie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 20923
EUID
DET2214V.HRB20923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
118/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 - 304 790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.08.2026 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Econ Haus und Industrie GmbH ist am 13.08.2026 um 11:15 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Neuwied erfolgt. Zugleich wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen künftig der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Die Schuldner der Antragstellerin sind aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Neuwied einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Econ Haus und Industrie GmbH, Märkerstraße 15, 56307 Dernbach (AG Montabaur, HRB 20923), vertr. d.: Dirk Johannes Tommasi, 56414 Berod, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ange…
21 IN 118/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Econ Haus und Industrie GmbH, Märkerstraße 15, 56307 Dernbach (AG Montabaur, HRB 20923), vertr. d.: Dirk Johannes Tommasi, 56414 Berod, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 - 304 790, Fax: 0261 - 911 47 29 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 13.08.2026
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