Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 12278
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Insolvenzprofil
Edel Stahl NORD GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werner-von-Siemens-Straße 20, 33334 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 12278
EUID
DER2103.HRB12278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 137/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Birte Meister
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2024 , 09:15 Uhr
Stichtag Stellungnahme Vergütungsantrag
17.04.2024
Eröffnung
01.05.2024 , 08:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2024
Berichtstermin
03.07.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
03.07.2024 , 09:30 Uhr
Termin Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
04.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Metallbe- und verarbeitung, insbesondere der Bau von Behältern und Druckbehältern in Harsum.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum ist am 01.05.2024 eröffnet worden. Zuvor waren am 20.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Dr. Birte Meister zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zur Forderungsanmeldung wurde eine Frist bis zum 12.06.2024 gesetzt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 03.07.2024 angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zudem wurden in einem separaten Verfahren (50 IN 44/20) Termine zur Anhörung bezüglich eines Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters festgelegt, wobei der Stichtag für Stellungnahmen auf den 17.04.2024 bestimmt wurde und eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme von zwei Wochen ab Bekanntmachung galt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel Stahl NORD GmbH, Langer Garten 23-25, 31137 Hildesheim (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. d.: vertr. durch den/die Geschäftsführer/in, wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
04.06.2026
…
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel Stahl NORD GmbH, Langer Garten 23-25, 31137 Hildesheim (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. d.: vertr. durch den/die Geschäftsführer/in, wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
04.06.2026
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 137/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12278 eingetragenen Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Str. 20, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Gesch…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 137/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12278 eingetragenen Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Str. 20, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Körber, Werner-von-Siemens-Str. 20, 33334 Gütersloh
Geschäftszweig: Metallbe- und verarbeitung, insbesondere der Bau von Behältern und Druckbehältern in Harsum
ist am 20.02.2024, um 09:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 137/24
Amtsgericht Bielefeld, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Straße 20, 33334 Gütersloh (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. durch den/die Geschäftsführer/in wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzg…
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Straße 20, 33334 Gütersloh (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. durch den/die Geschäftsführer/in wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag (weiterer Vorschuss) des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 17.04.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 29.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Straße 20, 33334 Gütersloh (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. d.: vertr. durch den/die Geschäftsführer/in, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Ent…
50 IN 44/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Straße 20, 33334 Gütersloh (AG Gütersloh, HRB 12278), vertr. d.: vertr. durch den/die Geschäftsführer/in, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 137/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12278 eingetragenen Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Str. 20, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Körber
Geschäft…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 137/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12278 eingetragenen Edelstahl Nord GmbH Stainless-Steel Processing Harsum, Werner-von-Siemens-Str. 20, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Körber
Geschäftszweig: Metallbe- und verarbeitung, insbesondere der Bau von Behältern und Druckbehältern in Harsum
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 03.07.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 137/24
Bielefeld, 01.05.2024
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