Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
E&E UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23672
EUID
DEW1215.HRB23672
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 344/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Folker Hochmuth
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.10.2024
Anhörung zum Vergütungsantrag
27.05.2025
Schlusstermin
27.05.2025
Aufhebung
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung und Betrieb von Heimen sowie die Betreuung von Wohngruppen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt) ist am 17.04.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor hatte das Amtsgericht Halle (Saale) verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Am 19.03.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 27.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth hatte dem Gericht angezeigt, dass für die Schlussverteilung ein Betrag von 23.409,43 € verfügbar war, während Insolvenzforderungen in Höhe von 52.167,43 € zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Verwalters wurden durch Beschluss vom 06.06.2025 festgesetzt. Ein früherer Stichtag für die Anhörung zum Vergütungsantrag war der 27.05.2025. Im Juli 2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der entsprechende Stichtag auf den 11.10.2024 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 344/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Mas…
59 IN 344/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), ist am 17.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderu…
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 344/18. In dem Insolvenzverfahren E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts v…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 344/18. In dem Insolvenzverfahren E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 06.06.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 06.06.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 344/18
In dem Insolvenzverfahren E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.06.2025 festge…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 344/18
In dem Insolvenzverfahren E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.06.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 11.06.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Ins…
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 10.06.24 entspricht, wird auf den 27.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
S…
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf …
59 IN 344/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin E&E UG (haftungsbeschränkt), Buchholzstraße 37, 06618 Naumburg (AG Stendal, HRB 23672), vertr. d.: Patrick Ernst, Buchholzstr. 37, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Folker Hochmuth, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 23.409,43 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 52.167,43 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 19.03.2025
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