Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 22764
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
effTEC Schöbel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22764
EUID
DEW1215.HRB22764
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 50/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.05.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
03.09.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.10.2024
Berichtstermin
18.11.2024 , 11:35 Uhr
Prüfungstermin
18.11.2024 , 11:35 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH ist am 02.05.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH ist am 02.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 03.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.10.2024 anzumelden. Eine Glä…
Über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH ist am 02.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Am 03.09.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.10.2024 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 18.11.2024 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 50/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH, Augustenstr. 99, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22764), vertr. d.: Susanne Unczowski, Magdeburger Str. 39, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), ist am 02.05.2024 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige V…
Az.: 2 IN 50/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH, Augustenstr. 99, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22764), vertr. d.: Susanne Unczowski, Magdeburger Str. 39, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), ist am 02.05.2024 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, Schillerstraße 4, 04109 Leipzig, Tel.: 0341/96253580, Fax: 0341/96253581, E-Mail: leipzig@harald-heinze.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 50/24: Über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH, Augustenstr. 99, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22764), vertr. d.: Susanne Unczowski, Magdeburger Str. 39, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), ist am 03.09.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwal…
2 IN 50/24: Über das Vermögen der effTEC Schöbel GmbH, Augustenstr. 99, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 22764), vertr. d.: Susanne Unczowski, Magdeburger Str. 39, 06366 Köthen (Anhalt), (Geschäftsführerin), ist am 03.09.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, Schillerstraße 4, 04109 Leipzig, Tel.: 0341/96253580, Fax: 0341/96253581, E-Mail: leipzig@harald-heinze.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 18.11.2024, 11:35 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.09.2024
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