Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 23006
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zema UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Ernst-Thälmann-Str. 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 23006
EUID
DEW1215.HRB23006
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 69/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341/303850
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.05.2024 , 11:30 Uhr
Eröffnung
12.07.2024 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.08.2024
Berichtstermin
26.08.2024 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
26.08.2024 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf, Vermietung und Montage sowie Onlinehandel von bzw. mit Zelten und Hallen und deren Zubehör sowie Anhängern für PKW u.ä.; Onlinehandel von Schutzausrüstungen und Arbeitsschutzkleidung; Arbeitsschutzschulungen, vor allem zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Flurförderungsfahrzeugen inclusive von Bedienerausweisen; Prüfungstätigkeiten, wie Prüfung von Absturzsicherungen und Schutzausrüstungen jeglicher Art (Seile, Arbeitsmittel, Werkzeuge).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zema UG (haftungsbeschränkt) wurde am 10.05.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet und Rechtsanwalt Thomas Jacobs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 12.07.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Jacobs als Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.08.2024 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau angesetzt, in dem unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Zudem sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 20.11.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstra…
Az.: 2 IN 69/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), ist am 10.05.2024 um 11.30 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 69/24: Über das Vermögen der Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafter…
2 IN 69/24: Über das Vermögen der Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), ist am 12.07.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.08.2024, 09:15 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipz…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 69/24: In dem Insolvenzverfahren Zema UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 23006), vertr. d.: 1. Armin Robert Nitschke, Ernst-Thälmann-Straße 24, 06803 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), 2. Juliane Nitschke, Seelenbinderstraße 27, 04159 Leipzig, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 20.11.2025 festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 40)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Thomas Jacobs am 15.04.2024 zum Sachverständigen und am 10.05.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 25.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse (45.089,78 EUR) ergibt sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und ist nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zuschläge i. H. v. insgesamt 15 % aufgrund des Mehraufwands durch die zusätzliche Befassung mit den Arbeitnehmerangelegenheiten, die ungeordnete Buchhaltung und die erforderlich gewordenen Sicherungsmaßnahmen, sind in der Gesamtschau der Höhe und dem Grunde nach angemessen und erforderlich, um den vorläufigen Verwalter seine Tätigkeiten adäquat zu entschädigen.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.11.2025.
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