Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EFS Media Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Neue Straße 4, 37691 Boffzen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204097
EUID
DEP2408.HRB204097
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 36/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Johanna Tölke
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von Unternehmen, die im Filmtransport, in der Filmtechnik, im Recycling von Altfilmen und ähnlichen Geschäftszweigen tätig sind sowie die Beteiligung an solchen und ähnlichen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke festgesetzt worden. Das Guthaben auf dem Insolvenzhinterlegungskonto beträgt 182.033,43 EUR, abzüglich noch zu berücksende Massekosten, bei Insolvenzforderungen in Höhe von 226.508,41 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.01.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wil…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wilhelm Benkel, Am Doctorborn 8, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 269.968,03 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wil…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wilhelm Benkel, Am Doctorborn 8, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wil…
10 IN 36/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EFS Media Group GmbH, Filmbranche, Neue Straße 4, 37691 Boffzen (AG Hildesheim, HRB 204097), vertr. d.: 1. Jürgen Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), 2. Christine Vogt, Unterm Eisberg 17, 37688 Beverungen, (Geschäftsführerin), 3. Wilhelm Benkel, Am Doctorborn 8, 37688 Beverungen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Guthaben auf dem Insolvenzhinterlegungskonto beträgt 182.033,43 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 226.508,41 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Holzminden, Az. 10 IN 36/18 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Holzminden, 19.11.2025
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