Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 202588
EUID
DEP2507.HRA202588
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 84/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas Kaiser
Adresse
Schuhstr. 32, 29525 Uelzen
Telefon
0581-97355040
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
24.09.2025
Aufhebung
06.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG ist am 06.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde am 16.06.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und der Stichtag für den Schlusstermin auf den 24.09.2025 festgelegt. Am selben Tag wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Kaiser festgesetzt. Der verfügbare Massebestand betrug 19.042,29 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 15.171,94 EUR zu berücksichtigen waren. Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis mussten bis zum 24.09.2025 schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 84/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane…
7 IN 84/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Steinmann, Wächterweg 35, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), ist am 06.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 84/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christi…
7 IN 84/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Steinmann, Wächterweg 35, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nicolas Kaiser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 19.042,29 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 18,90 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 7 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 84/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christi…
7 IN 84/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 202588), vertr. d.: 1. cre8 Verwaltungsges. mbH, St.-Viti-Straße 22, 29525 Uelzen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christiane Steinmann, Wächterweg 35, 29525 Uelzen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 24.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 84/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Str. 22, 29525 Uelzen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt…
7 IN 84/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der cre8 Agentur für Kommunikation im Verkehrswesen GmbH & Co. KG, St.-Viti-Str. 22, 29525 Uelzen, soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nicolas Kaiser, Schuhstr. 32, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-97355040, Fax: 0581-97355077, hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 19.042,29 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 15.171,94 € zu berücksichtigen.
Amtsgericht Uelzen, 16.06.2025
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