Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 660500
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Egeria Schraubengroßhandels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Nattheimer Straße 100, 89520 Heidenheim an der Brenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 660500
EUID
DEB8537.HRB660500
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen
Aktenzeichen
2 IN 22/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Konrad Menz
Adresse
Frauenstraße 14 (Fach 46), 89073 Ulm
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.11.2025
Widerspruchsfrist
19.11.2025
Schlusstermin
24.03.2026
Einstellung
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Schrauben, Drahtstiften und sonstigen Befestigungsteilen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Egeria Schraubengroßhandels GmbH ist der Insolvenzverwalter Konrad Menz bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 371.577,30 € zu berücksichtigen. Ein ursprünglicher Schlusstermin vom 24.03.2026 wurde aufgehoben, da eine Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO festgestellt wurde. Ein neuer Termin zur Einstellung des Verfahrens ist für den Zeitraum bis einschließlich 29.07.2026 im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens bis zu diesem Datum einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen d…
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Konrad Menz, Frauenstraße 14 (Fach 46), 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 18.651,09 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 7.460,44 EUR festzusetzen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 11.900,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 45 %.
Auf die zutreffende Begründung in seinem Antrag vom 22.08.2025 wird Bezug genommen.
Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
45 % aus eine Regelvergütung von 10.104,88 € ergeben einen Abschlag in Höhe von 4.547,20 € (netto). Dieser Betrag ist durch Beschluss des Amtsgericht Aalen vom 26.07.2023 festgesetzten Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalter in Höhe von 10.542,56 € (netto und ohne Auslagen) in Relation zu setzen. Der als angemessen erachtete Abschlag beträgt damit 43,14 % der Netto-Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Daher war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 10.104,86 EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 3…
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 371.577,30 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 19…
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aalen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 371.577,30 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 13.310,18 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 05.11.2025 nachträglich a…
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 05.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der durch Beschluss vom 27.01.2026 …
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der durch Beschluss vom 27.01.2026 anberaumte Schlusstermin am 24.03.2026 gem. § 197 InsO wird von Amts wegen a u f g e h o b e n und ein neuer Schlusstermin gem.§ 211 InsO bestimmt.
Die Niederschrift vom 25.03.2026 über den Schlusstermin wird a u f g e h o b e n.
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Gründe:
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Vorliegend wurde am 27.01.2026 ein Schlusstermin gem. § 197 InsO auf den 24.03.2026 bestimmt, nachdem der Schlussbericht eingereicht worden war.
Nach Abhaltung des Schlusstermins und jetzt erfolgtem Nachweis der Masseverteilung wurde festgestellt, dass in diesem Verfahren eine Masseunzulänglichkeit gem. § 211 InsO vorliegt, so dass die Voraussetzungen für ein gewöhnlichen Schlusstermin nicht gegeben sind. Bei einer Masseunzulänglichkeit wäre ein Schlusstermin zur Einstellung gem. § 211 InsO zu bestimmen gewesen. Daher wird ein neuer Schlusstermin bestimmt.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § …
2 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Egeria Schraubengroßhandels GmbH, Nattheimer Str. 100, 89520 Heidenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Luca Calvo
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 660500
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 13.310,18 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 371.577,30 € Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 18.06.2026
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