Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EH Bau und Solarmontage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 40138
EUID
DER2101.HRB40138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 643/15
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Gerichtsbeschluss Nachtragsverteilung
02.11.2022
Vergütungsantrag
23.04.2026
Bekanntmachung
29.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EH Bau und Solarmontage GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Yorck Tilman Streitbörger hat aufgrund eines Gerichtsbeschlusses vom 02.11.2022 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Im Rahmen dieser Verteilung wurde die Vergütung des Verwalters für die Nachtragsverteilung festgesetzt. Die Vergütung beträgt 25 % der Regelvergütung, welche aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 6.335,55 EUR berechnet wurde. Die Festsetzung erfolgte nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Verteilung an zwölf Gläubiger. Der Antrag des Verwalters vom 23.04.2026 wurde insoweit gekürzt. Der Endbetrag der Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 643/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 40138 eingetragenen EH Bau und Solarmontage GmbH, Otto-Brenner-Str. 125, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emir Halilovic, Otto-Br…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 643/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 40138 eingetragenen EH Bau und Solarmontage GmbH, Otto-Brenner-Str. 125, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emir Halilovic, Otto-Brenner-Str. 125, 33607 Bielefeld
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Mario Ermisch, Ritterstraße 1, 33602 Bielefeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:
Vergütung ...EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Verwalter hat aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 02.11.2022 eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Gemäß § 6 InsVV erhält der Verwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Dies kann durch die Festsetzung eines Bruchteils der Regelvergütung erfolgen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 6.335,55 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen und im Hinblick auf eine Verteilung an zwölf Gläubiger eine Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung angemessen, insoweit ist der Antrag vom 23.04.2026 zu kürzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.04.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 eingesehen werden.
43 IN 643/15
Amtsgericht Bielefeld, 29.04.2026
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