Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere Immobilienverwaltung-Vermarktung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. Verkauf von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermietungen und Verpachtungen, Finanzierungen und Kreditvermittlungen, ferner betriebswirtschaftliche Beratungen von bestehenden und neuen Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen. Ferner Anmietung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und mobilen Wirtschaftsgütern. Die Herstellung und der Vertrieb von Fertighäusern, insbesondere von Ausbauhäusern und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung, Gebäudereinigung. Leistungen, die der Bauträger- und Maklerverordnung unterliegen. Zum Unternehmensgegenstand gehören weiterhin das Halten und Verwalten von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, auch von Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen sowohl im In- als auch im Ausland, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen zu errichten, und zwar im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ineco Immobilien GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45759, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 29.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der am 09.12.2025 bei Gericht eingegangen war, wurde als unbegründet oder nicht zulässig zurückgewiesen, da keine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorlag. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden.
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