Führung eines Eiscafes/italienischen Restaurants, eines Kaffee-Shops sowie eines Eiskiosks.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Geschäftstätigkeit
Führung eines Eiscafes, italienischen Restaurants, Kaffee-Shops und Eiskiosks
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubigerin, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 26.11.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen die zu prüfenden For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde eine Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen die zu prüfenden Forderungen eingeräumt, die bis zum 26.11.2025 lief. Parallel dazu wurden der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des endgültigen Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist für diese Stellungnahmen betrug zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Die Anmeldeunterlagen und vollständigen Anträge lagen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau ist beim Amtsgericht Dessau-Roßlau anhängig (Aktenzeichen 2 IN 36/21). Die Geschäftsführer sind Rudi De Luca und Gianni Granzotto. Im Verfahren wurden zunächst die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau ist beim Amtsgericht Dessau-Roßlau anhängig (Aktenzeichen 2 IN 36/21). Die Geschäftsführer sind Rudi De Luca und Gianni Granzotto. Im Verfahren wurden zunächst die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 30.09.2026 festgesetzt. Die Berechnungsmasse für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ergab sich aus dem vorgelegten Gutachten. Später wurden die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters ebenfalls durch Beschluss vom 30.09.2026 festgesetzt. Dabei wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 72.918,34 EUR zugrunde gelegt. Aufgrund zusätzlicher Aufwendungen, insbesondere für die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten, wurden Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf Dienstag, den 08.12.2026 um 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, Raum 012, bestimmt. Dieser Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Zudem soll über die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO beraten werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 62.937,06 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 199.097,83 EUR. Forderungen gemäß §§ 38, 39 InsO können nicht bedient werden. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde die …
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.11.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde besc…
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 2 IN 36/21. In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), sind Vergütung un…
Geschäfts-Nr.: 2 IN 36/21. In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 30.09.2026 wie folgt festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 25)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsg…
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 30.09.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 72.918,34 EUR zugrunde gelegt. Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reichte die Regelvergütung nicht aus, den Insolvenzverwalter für seine Tätigkeiten in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb waren die von ihm geltend gemachten Zuschläge nach § 3 Abs. 1 InsVV (10% für die umfangreiche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten) unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schluss…
2 IN 36/21: In dem Insolvenzverfahren Eiscafe Pizzeria Rialto Gastro GmbH, Kavalierstraße 49, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 21702), vertr. d.: 1. Rudi De Luca, Tübkebogen 22, 04289 Leipzig, (Geschäftsführer), 2. Gianni Granzotto, Weidenstraße 32, 01705 Freital, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 08.12.2026 um 10.45 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
sowie zur Anhörung der Beteiligten zur eventuellen Einstellung des Verfahrens
wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 62.937,06 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 199.097,83 EUR Insolvenzforderungen .
Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.09.2026
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