Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Virtence GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 30760
EUID
DEU1308.HRB30760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 992/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.09.2024
Vergütungsfestsetzung
23.10.2025
Masseunzulänglichkeit
29.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Simulation von virtuellen Prototypen und Erbringung damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L. wird vom Amtsgericht Leipzig unter dem Aktenzeichen 405 IN 992/24 bearbeitet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 30760 eingetragen und wird durch die Liquidatoren Jan Knothe und Silvio Lange sowie den Gesellschafter Dirk Schulz vertreten. Am 23.10.2025 hat das Gericht die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Später, am 29.10.2025, hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L. wurde am 01.08.2024 um 15:30 Uhr vom Amtsgericht Leipzig eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Forderungen waren bis zum 10.09.2024 a…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L. wurde am 01.08.2024 um 15:30 Uhr vom Amtsgericht Leipzig eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Forderungen waren bis zum 10.09.2024 anzumelden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde am 23.10.2025 festgesetzt. Am 29.10.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
vertreten durch den Gesells…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
vertreten durch den Gesellschafter Dirk Schulz
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 23.10.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
vertreten durch den Gesells…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
vertreten durch den Gesellschafter Dirk Schulz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 29.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
wurde am 01.08.2024, um 15.3…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Virtence GmbH i.L., Altenburger Straße 5-15, 04275 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 30760
vertreten durch den Liquidator Jan Knothe
vertreten durch den Liquidator Silvio Lange
wurde am 01.08.2024, um 15.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter ist bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.09.2024
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 10.10.2024
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
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