Forderungsanmeldung Sachsen HRB 31374

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ElbeZeit GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Georg-Treu-Platz 3, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 31374
EUID
DEU1104.HRB31374

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 669/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Karin Hildebrand
Rolle
Geschäftsführerin (Vertretungsberechtigte)

Termine & Fristen

Entscheidung
02.04.2026
Widerspruchsfrist
02.06.2026

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Bewirtungsleistungen, An- und Verkauf von Waren sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann ähnliche oder verwandte Geschäfte betreiben. Sie ist außerdem im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung befugt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElbeZeit GmbH mit Sitz in Dresden ist anhängig. Das Amtsgericht Dresden hat am 02.04.2026 eine Entscheidung erlassen, wonach für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet wurde. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin haben die Möglichkeit, bis zum 02.06.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Forderungstabelle eingetragen. Eine gesonderte Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis erfolgt nicht.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 541 IN 669/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ElbeZeit GmbH, Georg-Treu-Platz 3, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31374 vertreten durch die Geschäftsführerin Karin Hildebrand ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Für die Prüfung d…

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